§ 932 ABGB
Der OGH hatte in gegenständlicher Entscheidung über die Frage zu entscheiden, wann der Übernehmer einer mangelhaften Sache den Sekundärbehelf (Wandlung oder Preisminderung) in Anspruch nehmen kann. Im zugrundeliegenden Sachverhalt scheiterte der Verbesserungsversuch des Gewährleistungspflichtigen.