§ 7 Abs 1 Z 1 UVG; § 7 Abs 2 UVG
Bei erstmaliger Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nach der Inhaftierung des Unterhaltspflichtigen muss eine amtswegige Überprüfung der materiellen Unterhaltspflicht veranlasst werden.
OGH 22.5.2007, 4 Ob 45/07g
§ 7 Abs 1 Z 1 UVG; § 7 Abs 2 UVG
Bei erstmaliger Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nach der Inhaftierung des Unterhaltspflichtigen muss eine amtswegige Überprüfung der materiellen Unterhaltspflicht veranlasst werden.
OGH 22.5.2007, 4 Ob 45/07g