Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur außerbücherlichen Begründung von Servituten bei Grundstücksteilungen Stellung und erläutert, dass ernsthafte Vergleichsverhandlungen den Ablauf der Verjährungsfrist wegen Nichtgebrauchs bzw wegen Widerstands des Verpflichteten hemmen.
Rechtsgrundlagen: § 1488 ABGB; § 1479 ABGB; § 1485 ABGB; § 1497 ABGB