§ 40 Abs 1 BWG; § 32 Abs 4 Z 2 BWG; § 427 ABGB
Die Identifizierungspflicht hat auf die Beurteilung der Rechtsgültigkeit einer Sparbuchschenkung keinen Einfluss. Der Eigentumserwerb erfolgt durch die Übergabe des Sparbuchs und die Offenlegung des Losungsworts.