Zusammenfassung: Die Erstattung der Gegenschrift setzt bei Kollegialbehörden keinen Beschluss des Kollegiums voraus.
Rechtsgrundlagen: § 36 VwGG
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Zusammenfassung: Die Erstattung der Gegenschrift setzt bei Kollegialbehörden keinen Beschluss des Kollegiums voraus.
Rechtsgrundlagen: § 36 VwGG
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