Zusammenfassung: Das EGMR prüft, ob die gerichtliche Substitution der verweigerten Einwilligung des leiblichen Elternteils in die Adoption diesen im Grundrecht auf ein ungestörtes Privat- und Familienleben verletzt.
Rechtsgrundlagen: Art 8 MRK; § 181 Abs 3 ABGB