Zusammenfassung: Der VwGH konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Absehen von der Anhörung einer Partei im Verwaltungsstrafverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 22 AVG; § 41 Abs 3 VStG; § 42 Abs 2 VStG; § 48 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Der VwGH konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Absehen von der Anhörung einer Partei im Verwaltungsstrafverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 22 AVG; § 41 Abs 3 VStG; § 42 Abs 2 VStG; § 48 Abs 2 VStG
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