Zusammenfassung: Die Einleitung eines Konkursverfahrens steht der Erlassung eines Kostenvorauszahlungsbescheids nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 VVG; § 14 KO; § 51 KO
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Zusammenfassung: Die Einleitung eines Konkursverfahrens steht der Erlassung eines Kostenvorauszahlungsbescheids nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 VVG; § 14 KO; § 51 KO
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