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Verwaltungsstrafrecht - § 55 Abs 1 VStG

VerwaltungsgerichtsbarkeitLeopold BumbergerVwGH-A 2007/137ÖJZ 2007, 749 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Bei erstmaliger Erlassung eines Straferkenntnisses durch den UVS wird die Frist mit der Erlassung des Bescheids in Gang gesetzt.

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 VStG

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