Zusammenfassung: Das Berufsrecht-Änderungsgesetz, das voraussichtlich am 1. 1. 2008 in Kraft treten wird, ist für die Praxis der Rechtsanwälte, Notare und Sachverständigen ein bedeutsames Gesetzeswerk.
Rechtsgrundlagen: RAO; NO; Art 81 EG-Vertrag; § 34 GebAG
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