Zusammenfassung: Als Voraussetzung des § 39a Abs 3 zweiter Satz AIVG wird auch die faktische Betreuung des Kindes genügen.
Rechtsgrundlagen: § 39a Abs 3 AlVG
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Zusammenfassung: Als Voraussetzung des § 39a Abs 3 zweiter Satz AIVG wird auch die faktische Betreuung des Kindes genügen.
Rechtsgrundlagen: § 39a Abs 3 AlVG
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