Zusammenfassung: Der Autor dieses Beitrages gibt einen Überblick über die neuen Änderungen des Kostenersatzes im Verfahren außer Streitsachen durch das neue AußStrG und versucht auf Basis dieser Rechtsprechung die wichtigsten Fragen zum Kostenersatz zu beantworten.
Rechtsgrundlagen: § 78 AußStrG