Zusammenfassung: Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht die Erkenntnis des VfGH vom 11.10.2006. In dieser Erkenntnis wird die Änderung der Rahmenbedingungen der These von der Geschlossenheit des Rechtsystems, das sich aus einem Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht ergibt, erläutert.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 4 EZG