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Gerichtsstand des Sachzusammenhangs trotz Unzulässigkeit der Hauptklage

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/182EvBl 2006, 958 - 959 Heft 23 und 24 v. 1.12.2006

Art 6 Nr 1 EuGVVO

Die Einleitung des Konkursverfahrens bezüglich des Vermögens des Erstbeklagten steht der Zugrundelegung der Art 6 Nr 1 EuGVVO nicht entgegen. Nur im Fall der Kenntnis des Klägers über die Konkurseröffnung bzw über die Unzulässigkeit der Hauptklage widerspricht die gemeinsame Klagsführung dem Missbrauchsverbot.

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