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Zu den Voraussetzungen eines Begehrens auf Urkundenvorlage

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/181EvBl 2006, 956 - 958 Heft 23 und 24 v. 1.12.2006

Art XLIII EGZPO; § 304 ZPO

Nur das Vorliegen einer gemeinschaftlichen Urkunde begründet einen Anspruch auf Urkundenvorlage. Die Abweisung des Vorlageantrags ist nur zulässig, wenn die Vorlage der gemeinschaftlichen Urkunde bereits erfolgte oder einer schikanösen Rechtausübung gleichkommt.

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