§ 29 Abs 1 ARHG; Art 2 EuAusliefÜb; § 11 ARHG; § 14 ARHG
Die Haftvoraussetzungen des § 29 Abs 1 ARHG stimmen mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Auslieferung nur insofern überein, als die haftbegründende strafbare Handlung " der Auslieferung unterliegen" muss.