§ 26 Abs 1 StGB; § 12 StGB; § 15 StGB
Der OGH erläutert, dass die vorbeugende Maßnahme der Einziehung von Gegenständen ein Eintreten des Täters in das Versuchsstadium voraussetzt und nimmt zur Auslegung des Tatbestandselements der " Hervorbringung" von Gegenständen durch eine strafbare Handlung iSd § 26 Abs 1 StGB Stellung.