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§ 63 ZPO; § 134 Abs 1 Z 1 ZPO; § 496 Abs 1 Z 2 ZPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/237 Heft 21 v. 1.11.2006

§ 63 ZPO; § 134 Abs 1 Z 1 ZPO; § 496 Abs 1 Z 2 ZPO

Scheitert die gerichtliche Prüfung eines fristgerecht geltend gemachten Verfahrenshilfeantrags an Gründen in der Sphäre des Gerichts, ist die amtswegige Verlegung der Tagsatzung mit absolutem Anwaltszwang erforderlich. Die Nichtverlegung der Tagsatzung und Erlassung eines Versäumungsurteils begründet einen wesentlichen Verfahrensmangels.

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