§ 2 UWG
Die Vorspiegelung einer künftigen Spitzenposition des Werbenden ohne objektive Begründung ist als irreführende und wettbewerbsverzerrende Werbungshandlung zu qualifizieren.
OGH 12.06.2006, 4 Ob 96/06f
§ 2 UWG
Die Vorspiegelung einer künftigen Spitzenposition des Werbenden ohne objektive Begründung ist als irreführende und wettbewerbsverzerrende Werbungshandlung zu qualifizieren.
OGH 12.06.2006, 4 Ob 96/06f