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§ 239 Abs 1 Z 3 EO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/231 Heft 21 v. 1.11.2006

§ 239 Abs 1 Z 3 EO

Der Beschluss, mit dem das Exekutionsgericht eine neuerliche Grundstücksschätzung aufgrund fehlender Änderungen in der Grundstücksbeschaffenheit ablehnt, ist unter die Rechtsmittelausschlussbestimmung des § 239 Abs 1 Z 3 EO zu subsumieren.

OGH 27.06.2006, 3 Ob 110/06g

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