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§ 14 Abs 4 AVRAG; § 23 AngG

ÖJZ-LeitsatzkarteiArbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2006/229 Heft 21 v. 1.11.2006

§ 14 Abs 4 AVRAG; § 23 AngG

Auch die aus dem Familienrecht ableitbare Betreuungspflicht für gesunde Kleinkinder fällt in den Geltungsbereich des § 14 Abs 2 und 4 AVRAG. Der Dienstnehmer kann nicht verpflichtet werden, dritte Personen mit der Betreuung zu beauftragen.

OGH 12.07.2006, 9 ObA 38/05p

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