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§ 1295 ABGB; § 27 Z 1 AngG

ÖJZ-LeitsatzkarteiArbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2006/228 Heft 21 v. 1.11.2006

§ 1295 ABGB; § 27 Z 1 AngG

Ein Arbeitnehmer, der nicht durch sein Verhalten den Arbeitgeber zur Implementierung einer Videoüberwachungsanlage veranlasste, kann mangels Kausalität auch nicht bei der zufälligen Aufdeckung eines Fehlverhaltens zum Ersatz der Kosten für die Videoüberwachung herangezogen werden.

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