Zusammenfassung: Der VwGH erörtert den Zweckgedanken von Glaubhaftmachungen im Verwaltungsverfahren und legt dar, dass erst die Glaubhaftmachung von Gefährdungen durch eine Betriebsanlage eine Parteistellung begründet.
VwGH, 25.06.2003, 2000704/0092
Rechtsgrundlagen: § 79a Abs 3 GewO 1994