§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 43 StGB
Der VwGH legt dar, dass bei der Prüfung der Entzugsvoraussetzungen eines Gewerbescheins die im Rahmen einer bedingten Strafnachsicht zur Geltung gebrachte Rechtsansicht des Gerichts zu berücksichtigen ist.
VwGH, 22.05.2003, 2002/04/0147