§ 7 Abs 1 GütbefG 1995
Der VwGH führt aus, dass die Übertretungsbestimmung des § 7 Abs 1 GütbefG an Unternehmer und nicht an die Fahrer der entsprechenden Kraftfahrzeuge adressiert ist.
VwGH, 25.06.2003, 2003/03/0089
§ 7 Abs 1 GütbefG 1995
Der VwGH führt aus, dass die Übertretungsbestimmung des § 7 Abs 1 GütbefG an Unternehmer und nicht an die Fahrer der entsprechenden Kraftfahrzeuge adressiert ist.
VwGH, 25.06.2003, 2003/03/0089