§ 331 EO; § 140 EO; § 306 EO
Der OGH erläutert, dass die für die Schätzung einer gepfändeten Geschäftsbeteiligung an einer GmbH erforderlichen Dokumente im Exekutionsverfahren zwangsweise herausgefordert können; die Offenlegungspflicht setzt keinen Antrag der betreibenden Partei voraus.