§ 294 EO
Der OGH erläutert, dass die trotz Zahlungsverbots erfolgte Begleichung einer Verbindlichkeit gegenüber dem betreibenden Gläubiger keine Rechtsgültigkeit entfaltet, für den Verpflichteten aber eine Schuldbefreiung bewirkt.
OGH, 12.08.2004, 1 Ob 151/04v