Zusammenfassung: Der EGMR verneint den Opferstatus einer Beschwerdeführerin, die nach Geltendmachung einer Restitutionsforderung bereits eine Entschädigungszahlung erhielt, sich aber in ihrem Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer beschwert erachtete. Weiters betont der EGMR die Subsidiarität des Beschwerderechts an den EGMR.
EGMR, 07.09.2004, Beschw Nr 62216/00 im Fall Sirancova gg Slowakei