§ 45 Abs 1 StGB; § 21 Abs 2 StGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Anordnung zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedingt nachgesehen werden kann.
OGH, 23.06.2005, 12 Os 36/05v
§ 45 Abs 1 StGB; § 21 Abs 2 StGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Anordnung zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedingt nachgesehen werden kann.
OGH, 23.06.2005, 12 Os 36/05v