Art 27 EuGVO; at 34 Abs 3 EuGVO; Art 21 EUGVÜ; Art 27 Z 3 EuGVÜ
Der OGH führt aus, dass eine in einem Mitgliedsland der EuGVO geltend gemachte Klage des Werkunternehmers auf Begleichung des Werkentgelts mit einer in Österreich eingebrachten Klage des Werbestellers auf Rückzahlung und Schadenersatz infolge Wandlung bzw Schlechterfüllung des Werkvertrags durch das Element der Rechtsanhängigkeit verbunden ist.