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OGH, 10.05.2005, 1 Ob 46/05d (Vollstreckung)

VollstreckungÖJZ-LSK 2005/190 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 109 EO

Der OGH erläutert, dass das Eigentumsrecht des Verpflichteten auch nach der Genehmigung der Zwangsverwaltung und Übergabe des verwalteten Grundstücks an den Zwangsverwalter bestehen bleibt.

OGH, 10.05.2005, 1 Ob 46/05d

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