Art 7 EuZVO; § 106 Abs 2 ZPO
Der OGH erörtert, dass die Zustellung einer Klage zuhanden eines Arbeitnehmers des in Italien wohnhaften Beklagten auch für Österreich Rechtsgültigkeit erlangt.
OGH, 26.04.2005, 4 Ob 60/05k
Art 7 EuZVO; § 106 Abs 2 ZPO
Der OGH erörtert, dass die Zustellung einer Klage zuhanden eines Arbeitnehmers des in Italien wohnhaften Beklagten auch für Österreich Rechtsgültigkeit erlangt.
OGH, 26.04.2005, 4 Ob 60/05k