§ 90a StPO; § 35 SMG; § 37 SMG
Der OGH erörtert, dass das Gericht die Wahl einer nichtdiversionellen Vorgangsweise nicht begründen muss; der Beschuldigte besitzt keinen Anspruch auf eine diversionelle Verfahrenseinstellung.
OGH, 05.04.2005, 14 Os 24/05v