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OGH, 22.03.2005, 10 Ob 21/05v (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2005/157 Heft 11 v. 1.7.2005

§ 4 ZPO; § 6 Abs 2 ZPO; § 125 AußStrG aF

Der OGH erörtert, dass die mangelnde Zuteilung der Parteifunktion durch das Verlassenschaftsgericht einer fehlenden Ermächtigung zur Verfahrensführung gleichgehalten werden kann. Vor der Verfahrensaufhebung muss aber eine Heilung angestrebt werden, indem eine Nachreichung der gerichtlichen Entscheidung ermöglicht wird.

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