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OGH, 13.03.2005, 4 Ob 4/05z (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2005/156 Heft 11 v. 1.7.2005

§ 83 c Abs 1 JN

Der OGH erörtert, dass es für die Anwendung der Gerichtsstandsbestimmung des § 83c JN reicht, wenn die geltend gemachte Wettbewerbsverletzung einen Bezug zur jeweiligen Filialniederlassung aufweist. Ein sachlicher oder rechtlicher Konnex ist nicht erforderlich.

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