Art 54 SDÜ
Der OGH nimmt unter Bezugnahme auf das Schengener Durchführungsübereinkommen Stellung zur Konsumtion des Strafverfolgungsrechts und der daraus resultierenden Unzulässigkeit der Strafverfolgung in Österreich.
OGH 11.08.2003, 11 Os 96/03
Art 54 SDÜ
Der OGH nimmt unter Bezugnahme auf das Schengener Durchführungsübereinkommen Stellung zur Konsumtion des Strafverfolgungsrechts und der daraus resultierenden Unzulässigkeit der Strafverfolgung in Österreich.
OGH 11.08.2003, 11 Os 96/03