§ 91 Abs 2 FinStrG
Der VwGH erörtert, dass durch die Entscheidung des Spruchsenats, statt eine Verfallsanweisung auszusprechen eine Wertersatzstrafe zu verhängen, die Bedingungen für die Beschlagnahme entfallen.
VwGH, 21.03.2002, 2001/16/0621
§ 91 Abs 2 FinStrG
Der VwGH erörtert, dass durch die Entscheidung des Spruchsenats, statt eine Verfallsanweisung auszusprechen eine Wertersatzstrafe zu verhängen, die Bedingungen für die Beschlagnahme entfallen.
VwGH, 21.03.2002, 2001/16/0621