Art 3 AVB Reiseannullierungskosten-Versicherung; Art 4 AVB Reiseannullierungskosten-Versicherung; Art 6 Abs 3 VersVG
Der OGH legt dar, dass ein Versicherungsnehmer, der im bloßen Vertrauen auf die Besserung einer eingetretenen Krankheit und ohne entsprechendes ärztliches Attest die Meldung der Erkrankung verabsäumt oder verzögert grob fahrlässig handelt.