Art 3 AVB Reiseannullierungskosten-Versicherung
Der OGH führt aus, dass der Versicherungsnehmer zu keiner Meldung an die Reisestorno-Versicherung verpflichtet ist, solange ein ärztliches Attest nicht vorliegt und er das Ausmaß der Erkrankung nicht einschätzen kann.