§ 18 Abs 2 Z 2 GGG; § 14 GGG; TP 1 GGG
Der VwGH erörtert die Voraussetzungen zur Modifikation der Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren, erläutert die gebührenrechtliche Vorgangsweise bei einer Unbestimmtheit der Leistungsfrist und beschreibt den Anwendungsbereich eines prätorischen Vergleiches.