TP 10 GGG; § 118 Abs 2 AktG
Der VwGH beschreibt den Kompetenzbereich des Firmenbuchgerichts und legt dar, dass die Antragstellung auf Beistellung eines Prüfers nach § 118 Abs 2 AktG wie auch ein Rekurs in diesem Zusammenhang der Gebührenpflicht unterliegt.