§ 97 Abs 1 BAO; § 191 BAO
Der VwGH erörtert, dass die Zustellung der Entscheidung bezüglich der einheitlichen oder gesonderten Feststellung von Einkünften an nur einen Gesellschafter die Rechtsungültigkeit der Verfügung bedingt, sodass eine Zurückweisung einer allenfalls erhobenen Beschwerde erforderlich ist.