§ 115 BAO
Der VwGH erörtert, dass das Unterlassen einer Stellungnahme zu einem Vorhalt keine Vorwerfbarkeit begründet, wenn eine konkrete Antwortfrist im Vorhalt nicht festgelegt wurde.
VwGH, 31.03.2003, 2000/14/0102
§ 115 BAO
Der VwGH erörtert, dass das Unterlassen einer Stellungnahme zu einem Vorhalt keine Vorwerfbarkeit begründet, wenn eine konkrete Antwortfrist im Vorhalt nicht festgelegt wurde.
VwGH, 31.03.2003, 2000/14/0102