§ 42 Abs 3 WSG
Der VwGH prüft, ob für Sanierungsmaßnahmen an einem Wohngebäude eine Entlastungsmöglichkeit von der Entrichtung von Gerichtsgebühren besteht.
VwGH, 23.01.2003, 2002/16/0189
§ 42 Abs 3 WSG
Der VwGH prüft, ob für Sanierungsmaßnahmen an einem Wohngebäude eine Entlastungsmöglichkeit von der Entrichtung von Gerichtsgebühren besteht.
VwGH, 23.01.2003, 2002/16/0189