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Entscheidung - VwGH, 25.09.2002, 2001/12/0209

Allgemeine RechtsfragenVwGH-A 2003/127ÖJZ 2003, 913 Heft 23 und 24 v. 1.12.2003

§ 161 Abs 4 NÖ DPL 1972

Der VwGH erörtert, dass dem Beamten nur bei schuldhafter Missachtung seiner Dienstpflichten keine Versetzungsgebühr zusteht.

VwGH, 25.09.2002, 2001/12/0209

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