Art 4 Abs 2, Anh II Z 3 lit b UVP-RL; § 46 Abs 3 UVP-G 1993
Der VwGH beschreibt die Rechtswirkungen der UVP-RL hinsichtlich der Strombeförderung über Freileitungen und legt dar, dass die Veranlassung einer Vorprüfung keine Eröffnung des Baugenehmigungsverfahrens nach dem Starkstromwegerecht zur Folge hat.