§ 33 Abs 1 Z 2 lit a NÖ ElektrizitätswesenG 1990
Der VwGH legt dar, dass der Aufbau einer Windkraftanlage keine Eigentumsgefährdung für ein benachbartes Landwirtschaftsgebiet begründet, sofern die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit erhalten bleibt.
VwGH, 23.09.2002, 2000/05/0137