§ 24 NÖ JWG 1991
Der VwGH beschreibt unter Bezugnahme auf das nö JWG 1991, unter welchen Voraussetzungen der Widerruf einer Pflegegenehmigung geboten ist.
VwGH, 30.09.2002, 2000/11/0207
§ 24 NÖ JWG 1991
Der VwGH beschreibt unter Bezugnahme auf das nö JWG 1991, unter welchen Voraussetzungen der Widerruf einer Pflegegenehmigung geboten ist.
VwGH, 30.09.2002, 2000/11/0207