§ 20 KHStG 1983; § 22 KHStG 1983; § 4 Abs 3 KHStG
Der VwGH erörtert, dass die mangelnde Genehmigung zur Durchführung einer Blocklehrveranstaltung noch nicht die unzureichende Umsetzung des Lehrauftrags begründet. Weiters erläutert er die Rechtsfolgen bei Angebot einer Lehrveranstaltung, deren Kategorie nicht den Vorgaben des Studienplans entspricht und beschreibt die Charakteristika eines wissenschaftlichen Seminars.