§ 8 NÄG 1988
Der VwGH führt aus, dass der Vater des unehelichen Kindes bei dessen Namensänderung ein Stellungnahmerecht besitzt.
VwGH, 17.09.2002, 2002/01/0377
§ 8 NÄG 1988
Der VwGH führt aus, dass der Vater des unehelichen Kindes bei dessen Namensänderung ein Stellungnahmerecht besitzt.
VwGH, 17.09.2002, 2002/01/0377